AGB-EDV
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EDV-Hamann bietet:
* Einrichtung von DSL-Anschlüssen und Internetzugängen.
* Fehlersuche und Fehlerbehebung an DSL-Anschlüssen.
* Installation von Netzwerken über LAN, WLAN oder DLAN.
* Installation von Hard- und Software.
* Fehlersuche an Computersystemen und Behebung der Fehler.
Zielgruppen der Leistungen sind Einzelpersonen, Institutionen und kleine Firmen.
1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch EDV-Hamann, spätestens jedoch durch Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Auftraggeber, zustande.
2. EDV-Hamann ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Auftraggeber nicht kreditwürdig ist.
3. Waren-/Leistungsübergabe und Prüfung: Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Reklamation innerhalb von 7 Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Installationen und Reparaturen gelten ebenfalls nach 7 Tagen ohne Reklamation als ordnungsgemäß durchgeführt.
Die Behebung von Fehlern, die nach dieser Zeit auftreten, ist vom Kunden zu bezahlen.
Hat der Kunde in der Zwischenzeit Software auf seinem Rechner installiert oder Änderungen an der Konfiguration durchgeführt, wovon Ihm durch EDV-Hamann abgeraten wurde, erlischt ein Anspruch auf Garantieleistungen. EDV-Hamann haftet weiterhin auch nicht für enstehende Kosten, die durch unfachmännische Änderungen an PC oder sonstigen Geräten verursacht wurden.
4. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EDV-Hamann (Vorbehaltsware). Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum von EDV-Hamann hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei der Berechnung des zeitlichen Aufwandes für die Installation von zusätzlicher Hard- bzw. Software wird eine Standardinstallation vorausgesetzt, die fehlerfrei läuft. Zudem muss die auf dem System installierte Software für Nachinstallationen zur Verfügung stehen. Mehraufwand, der auf eine unvollständige oder fehlerhafte Installation oder fehlende Software zurückzuführen ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber akzeptiert einen Mehraufwand von 20% im Vergleich zum offerierten Aufwand ohne vorgängige mündliche oder schriftliche Meldung.
Bei darüber hinausgehendem Mehraufwand wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt. Die bis dahin noch nicht ausgeführten Arbeiten werden erst nach Zustimmung durch den Auftraggeber erledigt.
6. Daten- und Systemsicherung: Der Auftraggeber ist selbst für die Daten- und Systemsicherung verantwortlich. Er ist verpflichtet, eine Sicherung seiner Daten durchzuführen, bevor Änderungen oder Installationen vorgenommen werden. Von einem Anwender kann verlangt werden, dass er wichtige Daten regelmäßig sichert; nach Bedarf auch mehrfach täglich. EDV-Hamann kann nicht für Datenverluste bzw. Schäden, verursacht durch den ganzen oder teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Systeme, haftbar gemacht werden. Auch allenfalls entgangener Gewinn kann nicht geltend gemacht werden.
EDV-Hamann ist weiterhin nicht verpflichtet, vor Beginn einer Installation oder Instandsetzung auf Datenverlust hinzuweisen. Vom Nutzer eines Computersystemes ist das Wissen über die Wichtigkeit von Datensicherungen als bekannt vorauszusetzen. (Wer Auto fährt, muß sich mit seinem Fahrzeug auskennen und auch über eine Fahrerlaubnis verfügen).
7. Es wird gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Beide Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Softwareprodukten unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Deshalb übernimmt EDV-Hamann keine Gewährleistung für auf Kundenwunsch vorinstallierte Software-Produkte, die über deren Funktionstüchtigkeit bei Übergabe hinausgeht. Der Auftraggeber ist gehalten, die Funktionstüchtigkeit unverzüglich zu prüfen und ggf. zu rügen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers, Betrieb mit falscher Spannung oder Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosionen oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den reklamierten Mangel sind. Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit Warenübergabe. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen vom Käufer bzw. der Käuferin schriftlich reklamiert werden. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach 3 Fehlschlägen kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
Im Gewährleistungsfall muss das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Serienummer und einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an EDV-Hamann zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei "unfrei" eingesandten Geräten wird die Annahme verweigert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
Im Falle der Nachbesserung übernimmt EDV-Hamann die Kosten, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist EDV-Hamann berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen berechnet. Batterien, z.B. die auf dem Mainboard eines PCs, unterliegen dem Verschleiß. Deshalb kann eine längere Lebenszeit als 6 Monate nicht gewährleistet werden.
8. Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin annulliert, behält sich EDV-Hamann das Recht vor, dadurch entgangenen Gewinn geltend zu machen. In jedem Fall sind Kosten, die bereits angefallen sind, vom Auftraggeber zu übernehmen.
9. Preise: Die Preise verstehen sich in EURO incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, zuzüglich eventueller Transport-, Verpackungs- und Wegkosten. EDV-Hamann behält sich marktbedingte Preisanpassungen oder solche als Folge konkreter Kostensenkungen bzw. -steigerungen (z. B. Materialkosten) vor.
10. Servicekosten: Bestandsaufnahmen (z.B. Planung eines Netzwerkes: Bestimmung der notwendigen Netzwerkdosen oder Verkabelung) vor Ort zählen ebenfalls als Serviceleistung und werden mit dem jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.
Weiterhin ist es nicht möglich, alle auf dem Markt befindlichen Geräte zu kennen. Eine Vor-Ort-Einarbeitung in die Bedienung oder Konfiguration eines Produktes wird daher ebenfalls mit dem jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.
Eine Zeitstunde ist in 12 Arbeitseinheiten (AE) zu jeweils 5 Minuten eingeteilt. Jede angefangene AE wird mit € 4,00 (incl. MwSt.) berechnet.
Notdienst/Nachteinsatz/Sonn-/Feiertag - einmaliger aufschlag von 25,00 €
11. Telefonsupport:
Für einmalige Probleme oder Anliegen, die nicht länger als 3 Minuten dauern, entstehen dem Kunden keine Kosten.
Dauert die Beratung länger als 3 Minuten oder konsultiert uns der Kunde mehrfach, so werden unsere Beratungs- bzw. Dienstleistungen für den Kunden kostenpflichtig; zu den jeweilig gültigen Arbeitseinheiten. Ob die Leistung kostenpflichtig berechnet wird, liegt im Ermessen von EDV-Hamann.
12. Anfahrtskosten: Im Umkreis von 3 km um Rottweil fallen keine Anfahrtskosten an.
Im Falle einer unnötigen Anfahrt wird der Zeitaufwand der Anfahrt berechnet. (Eine unnötige Anfahrt kommt z.B. dann zustande, wenn die für eine Installation notwendigen Unterlagen wie Bedienungsanleitungen oder Passworte nicht verfügbar sind und somit eine Arbeit nicht möglich ist. Als unnötige Anfahrt zählt auch, wenn der Kunde trotz Terminabsprache nicht anwesend ist.)
13. Bei DSL-Bestellungen wird im Vorfeld eine Verfügbarkeitsprüfung durchgeführt. Selbst bei einer positiven Prüfung kann eine Schaltung unter Umständen nicht möglich sein. EDV-Hamann kann daher keine Garantie auf Durchführbarkeit geben.
Für Schäden, die durch einen positiven Verfügbarkeits-Check auf den entsprechenden Online-Rechercheseiten der Provider entstehen, übernimmt EDV-Hamann KEINE Haftung!
14. Kündigung / Stornierung von vermittelten Verträgen: Die Kündigung oder Stornierung von Verträgen kann nur vom Vertragsinhaber selbst durchgeführt werden. Kündigungen oder Stornierungen sind schriftlich oder per Fax beim entsprechenden Vertragspartner einzureichen.
15. Zahlung: Der gesamte Rechnungsbetrag ist SOFORT BAR zahlbar. Bei einer Nichtzahlung behält sich EDV-Hamann das Recht, Waren oder Geräte als Pfand einzubehalten.
Andere Zahlungsarten bedürfen der vorherigen Absprache. Stammkunden können Zahlungen per Überweisung begleichen.
16. Haftung für Software:
Gemäß dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, 100% fehlerfreie Software zu schreiben. Daher haftet EDV-Hamann nicht für Schäden, die durch Software verursacht werden. Für Freeware oder Open-Source-Software ist eine Haftung ist ebenso ausgeschlossen.
Kommt es bei Freeware oder Open-Source-Software zu Problemen, oder entspricht das Programm nicht den Wünschen des Kunden, so ist EDV-Hamann dafür nicht haftbar.
17. Nichtkenntnis der AGB:
Die AGB können jederzeit in den Geschäftsräumen von EDV-Hamann eingesehen werden; ebenso auf der Homepage Somit akzeptieren wir den Einwand, die AGB nicht zu kennen, nicht. Mit Erteilung eines Auftrages gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
18. Die mit EDV-Hamann vereinbarten Aufträge unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Rottweil.
19. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig, so wird sie durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Stand: 01.01.2008
